Abstimmungen
Thema Abstimmungen
Grundsätzliches
In Burgdorf gibt es wenige kommunale Abstimmungen, da die Volksabstimmung nur unabdingbar ist bei Abänderung der Gemeindeordnung, der Reglemente und der Steueranlage.
Alle 4 Jahre kommen die Wahlen dazu.
Bei gewisse n Geschäften, welche vom Stadtrat beschlossen werden, kann die fakultative Volksabstimmung (mit einem Referendum) verlangt werden. Dazu braucht es 300 gültige Unterschriften von Stimmberechtigten.
Mit einer Initiative, welche durch mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten unterstützt wird, kann der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Reglementen oder Beschlüssen verlangt werden, die in der Zuständigkeit der Stimmberechtigten oder des Stadtrats liegen.
Übersicht
9. Juni 2024:
Kommunale Vorlagen (Teilrevision der Gemeindeordnung und des Reglements über die Urnenwahlen- und -Abstimmungen)
-> siehe unten
22. September 2024:
siehe unten
24. November 2024 mit Gemeindewahlen in Burgdorf
- Eidgenössisch
- Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
- Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete sowie Kündigung wegen Eigenbedarfs)
- Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
22. September 2024 -> Eidgenössische und kantonale Vorlagen, Resultate und Auseinandersetzung mit den Themen
- Eidgenössisch: Parolen der EDU Schweiz und EDU Kanton Bern
- Biodiversitätsinitiative: Parole: NEIN
CH: 63.0% Nein; Ablehnende Stände: 19 + 5/2; 45% Beteiligung
BE: 61.7% Nein; 47% Beteiligung /
Emmental: 72.9% Nein; 45% Beteiligung /
Burgdorf (Gemeindegebiet): 54.1% Nein; 42% Beteiligung - Reform der beruflichen Vorsorge: Parole: JA
CH: 67.1% Nein /
BE: 69.3% Nein /
Emmental: 67.8% Nein /
Burgdorf (Gemeindegebiet): 69.4% Nein
- Biodiversitätsinitiative: Parole: NEIN
- Kantonal: Parolen der EDU Kanton Bern
- Änderung der Kantonsverfassung (Kantonswechsel der Gemeinde Moutier: Aufhebung der Amtsbezirke): Parole: JA
Resultat über 86% in Kanton, Emmental und Gemeinde Burgdorf - Konkordat über den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura: PArole: JA
über 82% - Communiqué EDU Schweiz / Communiqué EDU BE
- Ergebnisse, Bundesamt für Statistik
- Änderung der Kantonsverfassung (Kantonswechsel der Gemeinde Moutier: Aufhebung der Amtsbezirke): Parole: JA
- Gleich hier anschliessend finden Sie den Artikel aus dem Standpunkt, Berner Innenteil. Hier werden auch die Ja-Parolen zu den kantonalen Vorlagen begründet.
- Kommunal: Keine Vorlagen
Die sog. Biodiversitätsinitiative fordert, Art. 78a in der Bundesverfassung mit folgenden Zielsetzungen anzupassen: Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler seien als offizielle und praktisch unantastbare Schutzobjekte zu deklarieren. Die Nutzung der Flächen und das baukulturelle Erbe auch ausserhalb der offiziellen Schutzgebiete seien einzuschränken.
Was auf den ersten Blick schön tönt, entpuppt sich bei genauem Hinschauen als extremes Vorhaben. Die Initiative macht nämlich keine Abwägung zwischen Schutz- und Nutzinteressen.
Noch mehr importieren?
Die Schweiz ist wie folgt aufgeteilt: 25% unproduktive Fläche (Gletscher, Seen, Geröll), 31% Wald, 12,5% Alpweiden und 5% Ökoflächen in der Landwirtschaft. Das ergibt bereits 73% der Gesamtfläche. 8% der Fläche sind für Besiedelung, Gewerbe und Industrie vorgesehen. Somit bleiben am Schluss lediglich 18% für die landwirtschaftliche Produktion. Bei der rasant wachsenden Bevölkerung ist das erschreckend tief. Die Rechnung ist einfach: Wenn wir noch mehr Flächen aus der landwirtschaftlichen Produktion stilllegen, müssen wir noch mehr Produkte und Lebensmittel importieren. Dies verursacht Transportemissionen und wir haben keinen Einfluss auf die Bedingungen, unter denen produziert wird.
Einheimische Produktion bedroht
Im Initiativtext sind zwar keine konkreten Zahlen als Zielvorgabe erwähnt. Die Initianten, insbesondere Landschaftsschutz Schweiz, BirdLife, Heimatschutz und Pro Natura haben jedoch klare Vorstellungen signalisiert. Für Pro Natura sind momentan von den oben erwähnten 73% lediglich 8% ausreichend geschützt. Das vom Bundesrat ratifizierte Montreal-Protokoll fordert dagegen 30%. Um dieses Ziel aus Sicht von Pro Natura zu erreichen, müssten 900’000 Hektaren zusätzlich unter Schutz gestellt werden. Das sind riesige Flächen. Solche Vorstellungen sind ideologisch und stellen meiner Ansicht nach eine gefährliche Doppelmoral dar. Wir wollen mit immer mehr Zuwanderung in einem Naturreservat leben und das Ausland soll für uns produzieren!
Die Schweizer Landwirtschaft übertrifft die vom Bund geforderten Flächenziele von 7% Biodiversitäts-Förderflächen (BFF) fast um das Dreifache. 19% der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden als BFF bewirtschaftet. Was jedoch noch gesteigert werden kann, ist die Qualität. Der Bund hat zur Qualitätsförderung ein Anreizsystem geschaffen, das zu funktionieren scheint, denn auch die Qualitätsflächen haben zugenommen.
Neben der Landwirtschaft sind auch die Waldwirtschaft, die Wirtschaft, aber auch das Baugewerbe und der Tourismus massiv betroffen. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung, wie sie hierzulande von den Waldbesitzern seit Jahrzehnten betrieben wird und gesetzlich verankert ist, garantiert den Erhalt und die Förderung der Biodiversität ausreichend. Dadurch entstehen vielfältige Baumartenzusammensetzungen mit unterschiedlichen Altersstrukturen von Bäumen und Sträuchern, auch Totholz bleibt bewusst in den Wäldern. Die Waldverjüngung erfolgt mehrheitlich natürlich. Dass die Initiative auch ins Bauinventar hineingreift, ist vielen unbekannt. Hier ist das Ziel der Initianten, noch mehr Einschränkungen zu verfügen und Veränderung, Ausbau und Anpassungen an Gebäuden noch aufwendiger zu machen.
Fazit
Die Schweiz ist auf einem guten Weg betreffend Biodiversität. Die Bestrebungen der letzten 30 Jahre haben eine Trendwende bewirkt. Der grösste Killer für die Biodiversität ist jedoch die rasante Verbauung im Mittelland und die damit verbundene Zuwanderung. Für mich ist klar: Man kann nicht immer mehr zusätzliche Freiflächen und Reservate ausscheiden und dann sagen, 10 Millionen Einwohner in der Schweiz seinen kein Problem. Mit zusätzlichen Importen von Lebensmittel leidet dann wohl die Biodiversität anderswo. Stimmen wir also klar Nein zu dieser extremen Initiative.
EDU Kanton Bern
Mit den kantonalen Abstimmungsvorlagen soll der Weg für den Kantonswechsel der Gemeinde Moutier geebnet werden. Das Konkordat ist ein ernsthafter Versuch, die komplizierte Jurafrage zu lösen. Ob dies gelingt, wird allein die Zukunft zeigen.
Geschichtlicher Hintergrund
Der Jurakonflikt hat seinen Ursprung in der Reformationszeit, als der heutige Berner Jura mehrheitlich reformiert wurde, während der nördliche Teil des fürstbischöflichen Juras katholisch blieb. Die Grenze verlief durch das Städtchen Moutier. Am Wiener Kongress 1815 wurde beschlossen, dieses Gebiet dem Kanton Bern abzutreten, als «kleines Trostpflaster» für den Verlust des Aargaus und der Waadt. Die Bevölkerung des Nordjuras war aber nicht nur sprachlich, sondern auch konfessionell eine Minderheit. Dass die Region auch wirtschaftlich schwächer war, machte die Situation nicht einfacher, und so entwickelte sich der Norden bereits im 19. Jahrhundert zum Unruheherd.
Konfliktauslöser
Das Fehlen einer gemeinsamen Identität erwies sich zunehmend als Hypothek. Der Jurakonflikt verschärfte sich im Laufe des 20. Jahrhunderts. 1947 verweigerte der Grosse Rat dem jurassischen Staatsrat (heute Regierungsrat) Georges Moeckli das Baudepartement, was ein wichtiger Auslöser für die Autonomiebestrebungen des Juras war. Die Separatistenbewegung eskalierte den Konflikt zunehmend bis hin zu Sprengstoffanschlägen. Die politischen Bemühungen um eine friedliche Lösung führten 1979 zur Gründung des Kantons Jura. Die drei südlichen Bezirke des Juras (darunter der Bezirk Moutier) wollten jedoch mehrheitlich beim Kanton Bern bleiben.
Moutier-Abstimmung
Diese Lösung konnte den Konflikt zwar etwas beruhigen, aber nicht vollständig beilegen. Auch im übrigen Berner Jura gab es seither starke separatistische Bewegungen, die sich immer wieder für einen Wechsel zum Kanton Jura einsetzten. Artikel 139 der Verfassung des Kantons Jura zielt bis heute auf eine solche Vereinigung des gesamten Juras ab. Am 28. März 2021 sprach sich die Bevölkerung von Moutier in einem zweiten Anlauf mit 55% der Stimmen für den Beitritt zum Kanton Jura aus.
Konkordat
Das zur Abstimmung stehende Konkordat regelt nun die Einzelheiten des Kantonswechsels. Aus Berner Sicht umstritten dürfte sein, dass der Kanton Jura einen proportionalen Anteil am Vermögen des Kantons Bern erhält, zumal der Kantonswechsel von Moutier den Kanton Bern bereits mit einer grösseren Summe an Folgekosten belastet hat (vgl. Projekt «Avenir Berne romande»). Im Gegenzug verpflichtet sich der Kanton Jura, die «Kampfartikel» aus seiner Verfassung zu streichen und damit offiziell einen Schlussstrich unter die Jurafrage zu ziehen. Fazit Zurzeit gibt es vielfältige Bestrebungen und eine neue Dynamik, den jahrhundertealten Jurakonflikt zu lösen, auch indem der Berner Jura zunehmend als Region «Grand Chasseral» bezeichnet wird. Eine gute Lösung dieses Territorialkonflikts ist nicht nur im Interesse der beiden Kantone und der Schweiz, sondern kann auch international als Vorbild dienen. Deshalb hat auch die EDU-Fraktion dem Konkordat zugestimmt.
Parolen der EDU Kt. Bern
Die Delegierten fassten die Parolen zu den Eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 22. September 2024.
Benjamin Carisch
Obwohl die Bedeutung und Wichtigkeit der Biodiversität nicht in Frage gestellt wird, empfehlen die Delegierten die Initiative zur Ablehnung, um zusätzliche Bürokratie und Einschränkungen für die Landwirtschaft, das Baugewerbe und den Tourismus zu verhindern. Ein Ja zur Reform der beruflichen Vorsorge trägt dazu bei, die Arbeitslosigkeit der über 50-Jährigen zu begrenzen, da die Lohnkosten-Differenz zwischen jüngeren und älteren Arbeitnehmenden kleiner wird, was die Beschäftigung älterer Menschen attraktiver macht. Zudem werden neu auch Angestellte mit kleineren Arbeitspensen in der Pensionskasse versichert sein, wovon vor allem Frauen profitieren werden. •
Standpunkt Nr. 9 – September 2024 – Berner Teil
Frühere Abstimmungen auf Gemeinde- Ebene
9. Juni 2024: Teilrevision der Gemeindeordnung und des Reglements über die Urnenwahlen- und -Abstimmungen
Es geht um
- Fristen, bis wann erfolgreiche Initiativen und Referenden zur Abstimmung kommen müssen
- Stellvertretung im Stadtrat bei längerer Abwesenheit
Offenlegung durch die Parteien über ihre Finanzierung an sich sowie bei Abstimmungen, Wahlen, Kampagnen
Holzmodulbau Schulanlage Schlossmatt
Baukredit | Kommunale Abstimmung am 12. März 2023