Stadt- und Gemeinderat

und Kommissionen:

Kurzbeschreibung. Quelle: Stadt Burgdorf

Aufgaben des Stadtrats

Der Stadtrat wird im Proporz-Verfahren gewählt. Die Amtsdauer der Stadtratsmitglieder beträgt 4 Jahre und kann maximal über 3 Amtsperioden dauern.

Der Stadtrat hält 7 – 8 Sitzungen pro Jahr ab. Das Stadtrats-Büro, bestehend aus Präsident/in, 1. und 2. Vizepräsident/in, und 2 Stimmenzähler/innen wird vom Stadtrat jährlich neu gewählt.

Der Stadtrat verfügt über eine abschliessende Finanzkompetenz von 1 Mio Franken. Darüber hinaus gehende Geschäfte unterliegen der fakultativen Volksabstimmung.

Der Stadtrat ist für jene Geschäfte zuständig, welche ihm die Gemeindeordnung ausdrücklich und abschliessend zuweist (insbesondere Sachgeschäfte mit obligatorischer oder fakultativer Volksabstimmung wie Änderung der Gemeindeordnung bzw. Erlass von Reglementen sowie Finanzvorlagen ab einer bestimmten Höhe). Alle anderen Geschäfte liegen in der Kompetenz des Gemeinderates.

Der Stadtrat ist Stadtparlament und Legislativ-Organ. Er besteht seit 1920 und hat 40 Mitglieder.

Details zum Ratsbetrieb finden Sie im Stadtrats-Reglement

Als vorberatendes Organ fungiert die Geschäftsprüfungskommission (GPK).

Weiterführende Informationen: Stadtratsreglement

Aufgaben und Kompetenzen der Sozialkommission

Nach dem Reglement für Kommissionen in der Stadt Burgdorf:

Die Sozialkommission ist die Sozialbehörde nach Artikel 16 Sozialhilfegesetz (SHG).
Sie nimmt ferner Stellung zu wichtigen sozialpolitischen Fragestellungen zu Handen des Stadt- und Gemeinderates.
Sie kann dem Gemeinderat Anträge stellen

Art. 25

Aufgaben und Kompetenzen des Gemeinderates

 Der Gemeinderat ist die Exekutive der Einwohnergemeinde Burgdorf, bestehend aus Stadtpräsident/in (Hauptamt) sowie 6 nebenamtlichen Mitgliedern.

Der Gemeinderat wird im Majorz-Verfahren durch das relative Mehr im 1. Wahlgang gewählt. Die Amtsdauer der Gemeinderatsmitglieder beträgt 4 Jahre und kann maximal über 3 Amtsperioden dauern.

Der Gemeinderat betreut 7 Ressorts und hält wöchentlich Sitzungen ab. Er stellt die Ortspolizeibehörde dar und ist Führungs-, Planungs- und Koordinationsorgan. Er ist zudem verantwortlich für die Überwachung der Stadtverwaltung und den Gemeindefinanzhaushalt.

Der Gemeinderat verfügt über eine Finanzkompetenz von 300’000 Franken.

Der Gemeinderat ist grundsätzlich zuständig für alles, was nicht einem anderen Gemeindeorgan übertragen ist.

Weiterführende Informationen

Verzeichnis der Reglemente der Stadt

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